Wir sehen den Ausfall vor Ihnen.
Die Erreichbarkeit Ihrer Seite wird automatisch überwacht. Wenn sie ausfällt, erfahren wir das von der Überwachung und nicht von einem Mandanten, der Sie darauf anspricht.
Updates, Sicherheitslücken, Erreichbarkeit. Der Wartungsvertrag hält das von Ihrem Schreibtisch fern.
Wartung ist keine Liste von Leistungen, sondern dieselben Handgriffe, immer wieder. Sie bekommen davon nichts mit, und genau das ist der Zweck.
Sicherheitsupdate
Backup
Erreichbarkeit geprüft
Inhalt geändert
Abhängigkeiten aktualisiert
Die Erreichbarkeit Ihrer Seite wird automatisch überwacht. Wenn sie ausfällt, erfahren wir das von der Überwachung und nicht von einem Mandanten, der Sie darauf anspricht.
Die Technik hinter Ihrer Seite wird laufend aktualisiert, auch dann, wenn von außen nichts kaputt aussieht. Genau in dieser Zeit wird eine ungepflegte Website angreifbar, ohne dass jemand es merkt.
Ein anderer Text, ein neues Foto, ein Absatz raus: Das gehört zum Vertrag und wird nicht einzeln abgerechnet. Wenn Sie lieber selbst ändern, ist das CMS ebenfalls enthalten.
Eine Website, die drei Jahre unverändert steht, fällt zurück, auch ohne dass etwas an ihr defekt wäre. Laufende Weiterentwicklung ist Teil des Vertrags. Ein Relaunch oder ein neuer Bereich ist ein eigenes Projekt, und das sagen wir vorher.
Der Wartungsvertrag ist nicht verpflichtend. Sie können Ihre Website als einmaliges Projekt kaufen. Sie wird Ihnen übergeben, es fällt nichts Monatliches an, und ab diesem Tag sind Hosting, Updates, Sicherheit und Backups Ihre Aufgabe. Ein Ausfall am Sonntagabend ist es dann auch.
Für manche Kanzleien ist das die richtige Entscheidung, etwa wenn es intern jemanden gibt, der das übernimmt. Sie sollte nur bewusst getroffen werden und nicht dadurch entstehen, dass niemand die Frage gestellt hat.
Nur was über unser Dashboard läuft, ein CMS oder ein Mandanten-Dashboard, ist ohne Vertrag nicht zu haben. Beides liegt auf unserer Infrastruktur, und die betreiben wir nicht nebenbei.
Nicht zwingend. Die Frage ist nur, wer die Arbeit sonst macht. Wenn es in Ihrer Kanzlei jemanden gibt, der Updates einspielt, Backups prüft und bei einem Ausfall erreichbar ist, kommen Sie ohne aus. Wenn nicht, bleibt diese Zuständigkeit mit dem Vertrag bei uns.
Eine feste Frist nennen wir erst, wenn wir sie auch zusichern. Was heute gilt: Die Erreichbarkeit Ihrer Seite wird automatisch überwacht, ein Ausfall erreicht uns also ohne Ihr Zutun. Für alles andere haben Sie eine Adresse und einen Ansprechpartner statt einer Warteschleife.
Es ist ein fester monatlicher Betrag, unabhängig von der Größe der Seite. Nur ein Mandanten-Dashboard erhöht ihn. Der Rechner auf der Preisseite zeigt ihn zusammen mit dem einmaligen Aufbaupreis, ohne dass Sie anfragen müssen.
Die Mindestlaufzeit beträgt 6 Monate. Danach läuft der Vertrag weiter, bis Sie ihn beenden. Eine Bindung darüber hinaus gibt es nicht.
Die Website gehört Ihnen, kein Mietmodell. Beim Projektkauf wird sie Ihnen übergeben, beim Wartungsvertrag erhalten Sie den Code auf Anfrage.